Datenschutzhinweise
Veranstalter von Gewinnspielen erhalten in der Regel die Daten der Nutzer, z. B. um denen die Gewinne zuzusenden. Schon alleine deswegen müssen Sie eine Datenschutzerklärung bereitstellen, in der
Sie erklären, was mit diesen Daten passiert und welche Auskunftsrechte die Nutzer haben.
Was gegenüber Gewinnspiel-Applikationen kaum möglich sein wird, ist die Generierung von Adressen für Newsletter oder sonstige Werbenachrichten. Zum einem werden Sie die E-Mailadresse der Nutzer
nicht im Posting sehen. Aber auch ein Passus wie “Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihnen Hinweise auf neue Angebote über Facebooknachrichten senden können”, wäre
unzulässig. Denn eine Einwilligung in den Werbeempfang muss ausdrücklich, z. B. über eine Checkbox, geschehen.